GEWERBEERLAUBNISSE
Schönheit & Ästhetik: Friseursalons, Kosmetikstudios, Spas…
Einzelhandel: Bekleidungsgeschäfte, Schuhläden, Buchhandlungen…
Professionelle Dienstleistungen: Büros, Ausbildungsakademien, Reisebüros…
Gastgewerbe: Bars, Restaurants, Cafés und mehr.
Industrie & Lagerung: Werkstätten, Schreinereien, Produktionshallen…
Gesundheit & Wellness: Arztpraxen, Physiotherapie, Fitnessstudios…
Parkplätze: öffentlich, privat, unterirdisch und mehr.
Benötigen Sie eine Betriebsgenehmigung auf Mallorca? Wir übernehmen die Erstellung von Betriebs- und Nutzungsgenehmigungen für verschiedene Geschäftsarten:
Häufig gestellte Fragen:
Was ist eine Betriebsgenehmigung und warum brauche ich sie?
Es handelt sich um eine obligatorische kommunale Genehmigung, die den Betrieb eines Unternehmens in bestimmten Räumlichkeiten erlaubt und die Einhaltung der Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltvorschriften gewährleistet.
Für welche Tätigkeiten ist eine Genehmigung erforderlich?
Fast alle gewerblichen Tätigkeiten benötigen eine Betriebsgenehmigung – z. B. Bars, Geschäfte, Büros oder Werkstätten. Der Aufwand hängt vom Risiko ab: einfache Tätigkeiten sind leichter zu genehmigen, während risikoreiche Betriebe strengere Anforderungen erfüllen müssen.
Wie lange dauert es, eine Betriebsgenehmigung zu erhalten?
Die Dauer hängt von der Art des Unternehmens und den Räumlichkeiten ab. In der Regel kann das technische Projekt innerhalb von zwei bis drei Wochen erstellt werden. Wenn Umbauten erforderlich sind, muss eine Bauanzeige eingereicht werden. Nach Abschluss der Arbeiten kann das Geschäft mit einer verantwortlichen Erklärung eröffnet werden, vorbehaltlich möglicher Kontrollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein technisches Projekt, Grundrisse und die Formulare der Gemeinde sind erforderlich. Wir erstellen und reichen alle Unterlagen ein, um die Genehmigung zu beschleunigen und die Vorschriften einzuhalten.
Kann ich eröffnen, bevor die Genehmigung erteilt ist?
Ohne Genehmigung zu öffnen kann zu Geldstrafen oder Schließung führen. Sie können jedoch mit einer verantwortlichen Erklärung (+info) starten, in der Sie bestätigen, dass Sie alle Unterlagen und das technische Projekt besitzen. Dies ermöglicht eine sofortige Eröffnung, unterliegt aber nachträglichen Kontrollen.
Kann ich mein Geschäft überall eröffnen?
Das hängt von der städtebaulichen Planung der jeweiligen Gemeinde ab. Einige Tätigkeiten sind aus Umwelt- oder Nutzungsgründen eingeschränkt. Daher sollte vor Antragstellung geprüft werden, ob der Standort geeignet ist.
Kann ich während des Antrags Umbaumaßnahmen durchführen?
Ja. Bei größeren Arbeiten ist eine Bauanzeige erforderlich und es müssen kommunale Gebühren (nicht in unseren Honoraren enthalten) entrichtet werden. Die Arbeiten dürfen 15 Tage nach Einreichung und Zahlung beginnen.
Welche Gebühren gibt es?
Es gibt drei Hauptarten von kommunalen Gebühren:
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Gebühr für Tätigkeitsaufnahme: Pflicht für alle Betriebe; abhängig von Fläche und Art der Tätigkeit.
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Gebühr für Bauanzeige: bei Umbauten; berechnet sich nach dem Baukostenbudget.
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Gebühr für Anlagenregistrierung: nur bei bestimmten technischen Anlagen erforderlich (Elektrik, Gas, Klima, Brandschutz).
(+ info)
Brauche ich eine neue Genehmigung, wenn der Standort bereits eine hat?
Normalerweise nicht. Wenn eine gültige Genehmigung für dieselbe Tätigkeit besteht, genügt eine Mitteilung über den Inhaberwechsel an die Gemeinde.
Wie ändere ich den Inhaber einer Genehmigung?
Sie müssen eine Übertragungsanzeige bei der Gemeinde einreichen und die Dokumente vorlegen, die den Wechsel bestätigen, wobei die ursprünglichen Bedingungen erhalten bleiben müssen.
Brauche ich eine Genehmigung, wenn mein Betrieb keinen Publikumsverkehr hat?
Ja. Auch Betriebe ohne Kundenverkehr müssen die kommunalen Vorschriften erfüllen und eine Genehmigung besitzen.
Kann ich die Genehmigung auf einen anderen Standort übertragen?
Nein. Jede Genehmigung ist an einen bestimmten Standort gebunden. Bei einem Umzug ist eine neue Genehmigung erforderlich.
Welche Anforderungen muss mein Standort erfüllen?
Die Räumlichkeiten müssen die Bau-, Brandschutz-, Barrierefreiheits-, Belüftungs- und ggf. Schallschutzvorschriften erfüllen. Die Anforderungen variieren je nach Tätigkeit und müssen durch eine technische Prüfung bestätigt werden.
Wie lange dauert eine Zufahrtsgenehmigung (Vado)?
Die Bearbeitungszeit hängt von der Gemeinde ab, beträgt jedoch meist etwa drei Monate.
Muss ich selbst zur Gemeinde gehen?
Nein. Wir übernehmen die Einreichung und Registrierung aller Unterlagen. Sie müssen nur die Formulare unterschreiben und die Gebühren bezahlen (wir senden Ihnen die Zahlungsanweisungen).
Muss die Genehmigung erneuert werden?
Ja. In allen Gemeinden Mallorcas ist eine technische Überprüfung alle 10 Jahre erforderlich. Wir erstellen den Bericht und reichen ihn bei der Gemeinde ein.
Unser Service:
Wir überprüfen, ob das Lokal alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt: dass die geplante Tätigkeit mit der Zoneneinteilung vereinbar ist, über eine ausreichende Belüftung, die erforderlichen Maße und Raumhöhen sowie – falls erforderlich – Barrierefreiheit verfügt und den Sicherheits- und Brandschutzvorschriften entspricht. Außerdem prüfen wir, ob ergänzende Fachprojekte (Elektroinstallation, Klimatechnik, Lüftung usw.) erforderlich sind.
Wir übernehmen die Einreichung des Projekts bei der Gemeinde und informieren Sie über alle benötigten Unterlagen. Sollte das Lokal Anpassungen erfordern, teilen wir Ihnen die erforderlichen Maßnahmen mit und begleiten Sie während der Umsetzung.
Leistungsumfang:
Unser Service wird nur angeboten, wenn das Lokal im Eigentum steht oder ein Mietvertrag vorliegt; wir führen keine Machbarkeits- oder Vorprüfungen ohne Zugang zum Objekt durch.
In manchen Fällen sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich – etwa gesundheitspolizeiliche, touristische oder akustische –, die nicht Teil unseres Leistungsumfangs sind. (Mögliche Genehmigungen ansehen)